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Aktion Abbiegeassistent - Förderperiode 2022 startet im Januar

Förderung über zwei unterschiedliche Programme möglich 

BDE-direkt 04/2022
 
Auch in diesem Jahr besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Fördermittel für die Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystem zu erlangen.
 
Dafür stehen zwei Förderprogramme bereit:

1. Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs, die über das Förderprogramm "De-minimis" antragsberechtigt sind, können ihre Abbiegeassistenten über die Richtlinie "De-minimis" in der Maßnahmenkategorie 1.3 fördern lassen. Seit dem 07. Januar 2022  können die Anträge bereits gestellt werden.

2. Alle anderen Berechtigten können weiterhin über das "Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme" ihre Förderung beziehen. Entsprechende Anträge werden ab 21. Januar 2022 entgegengenommen.

Nähere Informationen zu beiden Förderprogrammen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG): De-Minimis / Abbiegeassistent

Weitere Hinweise zum für Sie geeigneten Förderprogramm entnehmen Sie bitte den FAQ auf der Website des BAG.
Die PDF-Datei dazu finden Sie hier.
 
Rückfragen zur Aktion Abbiegeassistent können Sie direkt an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr unter der E-Mail-Adresse Abbiegeassistent(at)bmdv.bund.de richten.
 
 
Kontakt:
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,
Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.
Von-der-Heydt-Straße 2
10785 Berlin
 
Sandra Giern
Abfallbehandlung, Logistik und Sonderabfallwirtschaft
Tel.: +49 30 590 03 35-40
E-Mail: giern(at)bde.de

Foto:
Alex Fox/Pixabay