Corona Update: Abwassertechnische Anlagen
Information des DWA-Fachausschusses BIZ-4 "Arbeits- und Gesundheitsschutz"
Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten in abwassertechnischen Anlagen
Die für den Arbeits- und Gesundheitsschutz übergeordnet zuständige Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat am 09.04.2020 eine neue Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht:
"Nach derzeitigem Stand des Wissens ist eine Übertragung von SARS-CoV-2 über den Weg des Abwassers sehr unwahrscheinlich. Eine Gefährdung durch SARS-CoV-2 für Beschäftigte an und in abwassertechnischen Anlagen außerhalb medizinischer Bereiche ist nach Stand des Wissens nicht gegeben. Der molekularbiologische Nachweis der Erbsubstanz des Virus im Abwasser ist nicht gleichbedeutend mit seiner Infektiosität. Die Krankheit wird im direkten Kontakt mit Erkrankten durch Tröpfchen- oder Schmierinfektion übertragen. Dessen ungeachtet, sind Schutzmaßnahmen, wie in der TRBA 220 "Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen" formuliert, zu beachten."
Hierzu hat die BAuA auf telefonische Rückfrage durch die DWA am 16.04.2020 folgendes erläutert:
Mit Arbeiten innerhalb medizinisch genutzter Bereiche sind in diesem Zusammenhang Arbeiten gemeint, die an Abwasserinstallationen stattfinden, die unmittelbar mit medizinischen genutzten Räumen wie Isolier- oder Quarantänestationen verbunden sind. Hier ist unter Umständen eine direkte Infektionsgefahr SARS-CoV-2 über Aerosole möglich. Derartige Arbeiten dürfen nur unter strikter Einhaltung der TRBA 250 (Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen) durchgeführt werden. Abwassertechnische Anlagen außerhalb von Kliniken, Krankenhäusern oder Pflegeheime sind hiervon nicht betroffen.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat am 27. März 2020 unter dem Titel „Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Badegewässer“ folgende Gefährdungseinschätzung zur Übertragung über den Wasserweg veröffentlicht:
„Bisher gibt es nach Angaben der WHO (Weltgesundheitsorganisation) keine Hinweise darauf, dass das SARSCoronavirus-2 (SARS CoV-2) über den Wasserweg übertragen wird. Im Gegensatz z.B. zu Infektionen mit Noroviren, die ausschließlich Durchfallerkrankungen hervorrufen, scheiden nur wenige COVID-19 Patienten Viren im Stuhl aus. Erste Untersuchungen haben gezeigt, dass nur etwa 2 % bis 10% der COVID-19 Patienten Durchfallerkrankungen aufwiesen. Infektiöse Coronaviren im Stuhl wurden nur in Einzelfällen in ganz geringen Konzentrationen nachgewiesen. Daher sind auch durch Verdünnungseffekte bereits im Rohabwasser nur geringe Konzentrationen an SARS-CoV-2 zu erwarten. Das SARS-CoV-2 ist eng verwandt mit dem Virus, das in den Jahren 2002/2003 die SARS Epidemie ausgelöst hat. Auch bei der SARS-Epidemie von 2002/2003 wurden nur in wenigen Fällen infektiöse Coronaviren in Krankenhausabwässern nachgewiesen. In Kläranlagen werden die im Abwasser vorhandenen Konzentrationen an Viren um weitere ca. 1-2 Zehnerpotenzen reduziert. Außerdem ist das SARS-Coronavirus-2 ein behülltes Virus, das im Gegensatz zu den im Abwasser vorkommenden unbehüllten Viren (z.B. Noroviren) nicht längere Zeit im Abwasser überleben kann.“
Die vollständige Mitteilung des DWA finden Sie hier: https://de.dwa.de/de/gefaehrdung-durch-coronavirus.html
der als Download (PDF) hier: Gefaehrdung_durch_Coronavirus.pdf